Rechtsgebiete

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Wenn Sie als Mieter ein Mieterhöhungsverlangen oder gar eine Kündigung erhalten haben, prüfe ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten und leite für Sie alles Erforderliche ein, um Ihre Ansprüche zu sichern und durchzusetzen. Dabei lege ich ein besonderes Augen-merk auf die Wirksamkeit von Klauseln in Miet- und Pachtverträgen unter Berücksichtigung der nahezu wöchentlich ergehenden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes und der Rechtsprechung der Mietberufungskammern bei den Landgerichten. Auf Wunsch prüfe ich auch Ihre Betriebskostenab-rechnung und helfe bei Auseinandersetzungen über Mängel an der Mietsache, die Rückzahlung einer Mietkaution, Modernisierungsankündigungen oder einer Staffelmiete. Wenn Sie als Vermieter ein Miet-verhältnis beenden wollen, sei es wegen Zahlungs-verzugs Ihres Mieters, anderer Vertragsverletzungen oder wegen Eigenbedarfs an der Wohnung, unter-stütze ich Sie gerne, bespreche mit Ihnen die erfolg-versprechendste Vorgehensweise und setze Ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durch. Sprechen Sie mich am besten an, bevor Sie kündigen! Viele Fehler lassen sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren.


Im Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Wohnungs-eigentümer sowohl in den Eigentümerversammlun-gen als auch außerhalb, genauso wie Eigentümerge-meinschaften und Verwalter bei der Durchsetzung von Rechten gegenüber einzelnen Eigentümern.


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Familienrecht

Im Familienrecht geht es vor allem um Streitigkeiten oder Regelungen zwischen Ehegatten, zwischen Kin-dern und Eltern sowie zwischen Lebenspartnern. Ich berate und vertrete Sie insbesondere zu folgenden Bereichen:


  • Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag
    Trennung oder Scheidung, einvernehmliche oder streitige Scheidung insbesondere bei der Regelung von Unterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • andere Kindschaftssachen, wie...
  • Herausgabe Ihres Kindes
  • Rückführung Ihres entführten Kindes und grenzüberschreitende Umgangs- und Sorgerechtskonflikte nach dem HKÜ (Haager Kindesentführungsübereinkommen) oder ESÜ (Europäischen Sorgerechtsübereinkommen) u.a.
  • Eingriff in die elterliche Sorge
  • anderen Meinungsverschiedenheit der Eltern in Angelegenheiten des Kindes
  • Adoption
  • Kindesmissbrauch
  • Gewaltschutz
  • auch jeweils in Eilverfahren (einstweilige Anordnung) und auch jeweils in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht (Kammergericht). 

    Vor den Familiengerichten und den Oberlandes-gerichten müssen sich die Ehegatten in Ehesa-chen und Folgesachen und die Beteiligten in selb-ständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge stellen wollen (§ 114 Abs. 1 FamFG). Die Erfahrung zeigt, dass Verfahren, die nicht profes-sionell eingeleitet werden, oft katastrophal en-den. Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten.

Baurecht


Wer sich den Traum vom Eigenheim, sei es in Form eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erfüllt, tätigt damit nicht selten die größte Investition seines Lebens. Leider trübt sich die Vorfreude auf das neue Zuhause manchmal schon weit vor der Fertigstellung ein. Es gibt Probleme mit Handwerkern, Architekten und anderen Dienstleistern. Mängel werden nicht beseitigt, Leistungen nachträglich als kostenpflichtige Sonderleistung dargestellt und der Baufortschritt von kostspieligen Nachtragsvereinbarungen abhängig gemacht. Viele Problem lassen sich dadurch vermei-den, dass bereits bei Abschluss der Verträge rechtli-cher Beistand gesucht und Verträge nicht ohne recht-liche Prüfung unterzeichnet werden.

 

Ist das Kind erst mal in den Brunnen gefallen, ist es wichtig, den Profis auf der anderen Seite mit eigener rechtlicher Kompetenz gegenüber zu treten, um nicht weitere finanzielle Verluste zu erleiden und gegen Verzögerungen effektiv vorgehen zu können. Wie kaum in einem anderen Rechtsgebiet gilt beim Bauen, dass wer an der Beratung und Vertretung spart, am falschen Ende spart. Viele Probleme lassen sich durch sachkundige Rechtsberatung vor Vertrags-schluss vermeiden. Eine Beratung vor Vertragsunter-zeichnung ist auch meist der kostengünstigere Weg. Sie hilft in manchen Fällen die erfahrungsgemäß sehr langwierigen Bauprozesse später zu vermeiden.

 

Ich bin sowohl im Bereich des privaten Baurechts, als auch auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht tätig. Ich vertrete Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und Bauherren, kenne also beide Seiten. Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung von Besitzverschaffungsansprüchen als Bewerber einer Eigentumswohnung, gegen unge-rechtfertigte Werklohnforderungen von Bauunter-nehmen aber auch als ihr Vertreter bei der Durch-setzung von Werklohn- und Honorarforderungen als Bauunternehmer oder Handwerker oder Architekt.


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