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CHRISTIAN BLEIER

RECHTSANWALT


Willkommen auf meiner Webseite.


Ich bin als Rechtsanwalt mit langjähriger beruflicher Erfahrung auf den Gebieten Miet- und Wohneigentumsrecht, Familienrecht und Baurecht spezialisiert.

Qualität, Flexibilität und Individualität halte ich in meinem Beruf für unabdingbar.


Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme, entweder telefonisch oder per E-Mail.



Womit ich Ihnen helfen kann

Baurecht



Im Baurecht berate und vertrete ich sowohl Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Architekten als auch Bauherren, kenne also beide Seiten. Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Besitzverschaffung als Erwerber einer Eigentumswohnung, gegen ungerechtfertigte Werklohnforderungen von Bauunternehmen aber auch als Ihr Vertreter bei der Durchsetzung von Werklohn- und Honorarforderungen als Bauunternehmer, Handwerker oder Architekt.


Viele Problem lassen sich dadurch vermeiden, dass bereits bei Abschluss der Verträge rechtlicher Beistand gesucht und Verträge nicht ohne rechtliche Prüfung unterzeichnet werden.

 

Wie kaum in einem anderen Rechtsgebiet gilt beim Bauen, dass wer an der Beratung und Vertretung spart, am falschen Ende spart.

Familienrecht



Im Familienrecht geht es vor allem um Streitigkeiten oder Regelungen zwischen Ehegatten, zwischen Kindern und Eltern sowie zwischen Lebenspartnern. 

 

Ich berate und vertrete Sie insbesondere in den Bereichen


Trennung oder Scheidung,
Sorgerecht, Umgangsrecht,
Vermögensausgleich (Zugewinn),
Ehewohnung, Versorgungsausgleich,


Rückführung Ihres entführten Kindes und andere grenzüberschreitende Umgangs- und Sorgerechtskonflikte nach dem HKÜ oder ESÜ


Kindesmissbrauch

Gewaltschutz.

Vor dem Familiengericht ist in Ehesachen und Folgesachen grundsätzlich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend. Die Erfahrung zeigt, dass Verfahren, die nicht professionell eingeleitet werden, meist katastrophal enden. Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten.

Mietrecht und

Wohnungseigentuumsrecht


Im Mietrecht kenne ich sowohl die Mieter- als auch die Vermieterseite aus jahrzehntelanger Tätigkeit und verfüge über langjährige Erfahrung sowohl im Wohnungs- als auch im Gewerbemietrecht. Meine langjährigen Mandanten wissen mein hohes Engagement zu schätzen.

 

Ausgangspunkt meiner rechtlichen Vorgehensweise, egal ob für Vermieter oder Mieter ist eine wirtschaftliche Betrachtung des Sachverhalts. Ein überlegtes und zugleich entschlossenes Vorgehen ist für mich selbstverständlich.


Viele Probleme lassen sich durch eine rechtzeitige Beratung - idealerweise bereits vor Abschluss des Mietvertrages - vermeiden oder zumindest einfacher und kostengünstiger lösen. Bedenken Sie als Mieter, dass der Mietvertrag für Ihre Wohnung meist einen ganz erheblichen Teil Ihres Einkommens bindet und deshalb seine Gestaltung auch eine entsprechende Aufmerksamkeit verdienen sollte.

Erfahrungen

  • Seit April 1999 als Rechtsanwalt zugelassen
  • seit Dezember 2003 selbstständiger Rechtsanwalt


Tätigkeitsschwerpunkte:

—> Miet- und Wohnungseigentumsrecht

—> Familienrecht

—> privates Baurecht


Ausbildung:

schulische Ausbildung in Bayern

Studium der Rechtswissenschaft an der FU Berlin

Referendarausbildung in Berlin und New York


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